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PRESSE-MITTEILUNG
*INTERNET-INFO*
Novellierung des § 37 Landeswaldgesetz -Übergangsregelung für das Reiten
im Wald
Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg
(MELR) hat in einem Schreiben vom 14. Juli an die Forstdirektionen in Tübingen
und Freiburg sowie an den Pferdesportverband Baden-Württemberg e. V. und
an die Vereinigung der Freizeitreiter in Deutschland e. V. (VFD) nochmals auf
die Übergangsregelung für das Reiten im Wald hingewiesen.
Dieser Hinweis war notwendig geworden, da im Zuge der Änderung des
Landesplanungsgesetzes und ausgelöst durch die Neuabgrenzung der Verdichtungsräume,
die durch die Ausweisung neuer und Erweiterung bisheriger Verdichtungsräume zu
einer Vergrößerung der Verdichtungsraumgebiete führte, das Landeswaldgesetz
bezüglich des Reitens im Wald vereinfacht und die
Reitschadenausgleichsverordnung aufgehoben werden sollte.
Der Ministerrat hat sich in seiner Sitzung am 25. Februar jedoch vorerst gegen
eine Novellierung des Landeswaldgesetzes ausgesprochen. Die Neuregelung,
Ergebnis von Gesprächen zwischen der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg
und den Reitverbänden, hätte vorgesehen, dass die Einschränkungen des Reitens
im Wald in Verdichtungsräumen und nach Landeswaldgesetz ausgewiesenen
Schutzgebieten auf besonders gekennzeichnete Wege entfällt. Entfallen sollte
auch Paragraph 39 Landeswaldgesetz, der das Reiten auf ausgewiesenen Waldwegen,
die Erhebung einer Reitschadenausgleichabgabe und die Kennzeichnungspflicht von
Pferden regelt.
Die Notwendigkeit einer Anpassung der bestehenden Reitregelung besteht nach
Auffassung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum nach wie vor.
Ein konkreter Zeithorizont zur Umsetzung der Neuregelung kann jedoch derzeit
nicht benannt werden. Es ist jedoch beabsichtigt, das Vorhaben möglichst
zeitnah in das Gesetzgebungsverfahren zu bringen.
Der Pferdesportverband Baden-Württemberg e. V. hat eine Übersicht
herausgegeben, in der die Übergangsregelung für das Reiten und Gespannfahren
dargestellt wird.
(Rolf Berndt)
Hier: Übergangsregelung als
Schema im PDF-Format
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