Gemeinderäte der Stadt Engen

wollen die Pferdesteuer!

Gemeinderäte von Engen (Krs. Konstanz) wollen als erste Gemeinde in Deutschland eine Pferdesteuer.  Sie fordert eine Gleichbehandlung von Hunde- und Pferdebesitzer. Der Forstamtsleiter in Engen plädiert für eine zweckgebundene Pferdesteuer zur Instandhaltung der Waldwege.

 

Pferdesteuer wer kann sich diesen Luxus leisten?

 

Das Kommunalabgabengesetz ermöglicht den Gemeinden örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern (Bagatellsteuern oder Luxussteuern) zu erheben, solange und soweit sie nicht bundesgesetzlichen Steuern gleichartig sind. Das gilt grundsätzlich auch für die Erhebung einer Pferdesteuer als Luxussteuer. An diesem Punkt wird der kritische Beobachter der in Baden‑Württemberg immer wieder aufkommenden Diskussionen über eine Pferdesteuer aber nachdenklich.

Welchen Aufwand in der Pferdehaltung wollen die Gemeinderäte mit solch einer Steuer belegen? Etwa den Wasserverbrauch für das Trinkwasser? Die Gemeinden kassieren hier schon die Wassergebühren und die Abwassergebühren für jeden Liter, den die Vierbeiner brauchen, bis zu 60 Liter pro Pferd am Tag. Also doppelt kassiert, obwohl das Trinkwasser im Magen des Pferdes landet und nicht in der Kanalisation verschwindet.

Will man den Heu-, Hafer-, und Strohverbrauch der Pferde besteuern? Wohl kaum ernsthaft in Erwägung zu ziehen. Gerade die extensive Landwirtschaft ist auf die Pferdehaltung angewiesen, besonders bei der Heu-, Hafer-, und Stroherzeugung. Diese Form der Landwirtschaft wird vom Landwirtschaftsministerium gefördert und von den Naturschutzverbänden gefordert. Die Pferdehaltung der "Schwarzwälder Füchse" und der "Altwürttemberger" wird im Rahmen des MEKA-Progamms durch das Land unterstützt - offensichtlich doch ein Widerspruch? Viele Landwirte haben sich in Zeiten eines Strukturwandels in der Landwirtschaft und im Zeichen von Krisen durch die Pensionspferdehaltung eine neue Existenz aufgebaut. Ist diese Art der Einnahmeerzielung etwa Luxus?

Wenn also nicht der Verbrauch in der Pferdehaltung zu besteuern ist, dann vielleicht den Luxus und die Arbeit, die mit der Haltung der über Millionen Jahre alten vierbeinigen "Steppentiere" verbunden sind? Der Mensch übrigens, trat viel später auf die Bühne dieser Welt. Nerven und Zeit muss der Pferdehalter schon aufwenden, will er seine Pferde artgerecht und tierschutzgerecht unterbringen. Die Masse der Reiterinnen und Reiter betreibt ihren Sport in der Freizeit, unter Verzicht auf Urlaubsreisen (wohin mit dem Pferd?) und Konsumrummel (zuerst das Pferd und dann der Reiter!), von Luxus keine Spur.

In den Reitvereinen in Baden-Württemberg tummeln sich etwa 40.000 Jugendliche, insgesamt über 100.000 Pferdesportler. Außerhalb der Vereine, also auf Reiterhöfen, ist die Zahl der jugendlichen und erwachsenen Reiter sicherlich eben so hoch. Sie treiben Sport, lernen Verantwortung für ein ihnen anvertrautes Tier zu übernehmen, üben sich in Kameradschaft und Fairness und betätigen sich sinnvoll, sie sind "von der Straße". Das Loblied, dass die Gemeinden ihren Sportvereinen in Bezug auf Sozial- und Jugendarbeit singen, gilt auch für den Reitverein oder den Reiterhof in der Gemeinde. Hier wird auch Jugend- und Sozialarbeit geleistet und Sport betrieben. Nicht nur "Fußball ist unser Leben". Reiten ist erklärter Breitensport.

Aber, ein Aufwand oder sogar Luxus ist vielleicht doch noch auszumachen. Der Verwaltungsaufwand, den die Gemeinde Engen betreiben muss, um eine sogenannte Bagatellsteuer einzutreiben. Ausnahmeregelungen für Schulpferde, Therapiepferde, Zuchthengste und Zuchtstuten, Fohlen, Gnadenbrotpferde, landwirtschaftliche‑ und forstwirtschaftliche Arbeitspferde, dem Engener Stadtkämmerer müsste es grausen, bei diesem Gedanken, gehen dazu noch in der Regel 20 Prozent der Einnahmen als Verwaltungsaufwand verloren.

Sogar die Landesregierung hat dieses wohl erkannt und in der Vergangenheit den Gemeinden empfohlen, dass Angesichts der relativ geringen Erträge und des häufig hohen Verwaltungsaufwandes bei den örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern auf eine weitere Erhebung verzichtet werden sollte. Das gelte im besonderen Maße für die Einführung neuer Bagatellsteuern.

Nun aber merken die vielen Hundehalter im Lande auf. Warum dann eine Steuer für den "Treuen Begleiter des Menschen", fragen sie? In diesem Falle sind die Gemeinden nach dem Kommunalabgabegesetz verpflichtet, eine Hundesteuer zu erheben. Wo bleibt da der Gleichbehandlungsgrundsatz nach dem Grundgesetz, wird gefragt? Im Urteil eines deutschen Oberverwaltungsgerichts findet man hinreichende sachliche Gründe für eine differenzierte Betrachtungsweise:

Die Hundesteuer verfolgt unter Anderem den Zweck, die Hundehaltung und die damit verbundenen Belästigungen und Gefahren für die Allgemeinheit einzudämmen. Durch die große Zahl der Hunde und die spezifische Art ihrer Haltung in enger Lebensgemeinschaft mit dem Menschen kommt es zur Verschmutzung der unmittelbaren menschlichen Lebensbereiche und damit zu gesundheitlichen Gefahren. Pferde werden in der Regel außerhalb von Wohnbereichen in Ställen oder auf Weiden gehalten und als Reitpferde entweder auf Reitplätzen oder auf Wegen abseits von Wohngebieten benutzt. Dadurch reduzieren sich die gesundheitlichen Gefahren aus der Verschmutzung von Wegen. Ihnen kann auch wirksam durch Verkehrsbeschränkungen für Reiter begegnet werden. Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach Artikel 3 Grundgesetz vermochte das Oberverwaltungsgericht nicht erkennen.

Den Reiterinnen und Reitern wird von den Reitverbänden in Baden-Württemberg die  Kennzeichnung der Pferde durch einheitliche, verbandsinterne Pferdekennzeichen empfohlen. Auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen und auf diese Kennzeichnung der Pferde beim Reiten in der Landschaft sollte die Gemeinde zurückgreifen, wenn nach ihrer Meinung Handlungsbedarf gegenüber undisziplinierten Reitern besteht. Die "Kennzeichnung" der Pferde durch die Reitverbände hat für die Gemeinde sogar ein Vorteil, die Reiterei übernimmt hierbei die Verwaltungsarbeit und die Verwaltungskosten - freiwillig. Ein Beitrag der Reitverbände zur Deregulierung und zum Verwaltungsabbau. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass eine Kennzeichnung der Pferde beim Ausritt zu einer "überschaubaren" Ordnung beim Reitervolk  einer Gemeinde führt.

Die Pferdesteuer bedroht die gemeinnützigen Reitvereine in ihrer Existenz, die Kürzungen bei den Sportfördermitteln sind jetzt schon schmerzhaft genug. Und wie halten es die Gemeinderäte mit der Landesverfassung? Lautet doch der Artikel 3c: "Der Staat und die Gemeinden fördern das kulturelle Leben und den Sport unter Wahrung der Autonomie der Träger". Für die landwirtschaftlichen oder gewerblichen Pferdepensionen und auch für viele sogenannte "Zuliefer-Landwirte" für Heu, Hafer und Stroh kann eine Pferdesteuer das betriebliche "Aus" bedeuten. Immerhin, drei Pferde sichern einen Arbeitsplatz. Kann sich diesen Luxus die Gemeinde Engen in der heutigen Zeit leisten?

 

PFERDESPORTVERBAND BADEN-WÜRTTEMBERG E.V.
- Der Vorstand Breitensport/Umwelt -
Rolf Berndt
Tel.+Fax: 07348 23537

eMail: Rolf-Berndt@t-online.de

 

Hier der Bericht im Südkurier vom 09.01.2004

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