|
|
|
|
Gemeinderäte der Stadt Engen wollen die Pferdesteuer! Gemeinderäte
von Engen (Krs. Konstanz) wollen als erste Gemeinde in Deutschland eine
Pferdesteuer. Sie fordert eine
Gleichbehandlung von Hunde- und Pferdebesitzer. Der Forstamtsleiter in Engen plädiert
für eine zweckgebundene Pferdesteuer zur Instandhaltung der Waldwege. Pferdesteuer - wer kann sich diesen Luxus leisten? Das Kommunalabgabengesetz ermöglicht den Gemeinden örtliche
Verbrauch- und Aufwandsteuern (Bagatellsteuern oder Luxussteuern) zu erheben,
solange und soweit sie nicht bundesgesetzlichen Steuern gleichartig sind. Das
gilt grundsätzlich auch für die Erhebung einer Pferdesteuer als Luxussteuer.
An diesem Punkt wird der kritische Beobachter der in Baden‑Württemberg
immer wieder aufkommenden Diskussionen über eine Pferdesteuer aber
nachdenklich. Welchen Aufwand in der Pferdehaltung wollen die Gemeinderäte
mit solch einer Steuer belegen? Etwa den Wasserverbrauch für das Trinkwasser?
Die Gemeinden kassieren hier schon die Wassergebühren und die Abwassergebühren
für jeden Liter, den die Vierbeiner brauchen, bis zu 60 Liter pro Pferd am Tag.
Also doppelt kassiert, obwohl das Trinkwasser im Magen des Pferdes landet und
nicht in der Kanalisation verschwindet. Will man den Heu-, Hafer-, und Strohverbrauch der Pferde
besteuern? Wohl kaum ernsthaft in Erwägung zu ziehen. Gerade die extensive
Landwirtschaft ist auf die Pferdehaltung angewiesen, besonders bei der Heu-,
Hafer-, und Stroherzeugung. Diese Form der Landwirtschaft wird vom
Landwirtschaftsministerium gefördert und von den Naturschutzverbänden
gefordert. Die Pferdehaltung der "Schwarzwälder Füchse" und der
"Altwürttemberger" wird im Rahmen des MEKA-Progamms durch das Land
unterstützt - offensichtlich doch ein Widerspruch? Viele Landwirte haben sich
in Zeiten eines Strukturwandels in der Landwirtschaft und im Zeichen von Krisen
durch die Pensionspferdehaltung eine neue Existenz aufgebaut. Ist diese Art der
Einnahmeerzielung etwa Luxus? Wenn also nicht der Verbrauch in der Pferdehaltung zu
besteuern ist, dann vielleicht den Luxus und die Arbeit, die mit der Haltung der
über Millionen Jahre alten vierbeinigen "Steppentiere" verbunden
sind? Der Mensch übrigens, trat viel später auf die Bühne dieser Welt. Nerven
und Zeit muss der Pferdehalter schon aufwenden, will er seine Pferde artgerecht
und tierschutzgerecht unterbringen. Die Masse der Reiterinnen und Reiter
betreibt ihren Sport in der Freizeit, unter Verzicht auf Urlaubsreisen (wohin
mit dem Pferd?) und Konsumrummel (zuerst das Pferd und dann der Reiter!), von
Luxus keine Spur. In den Reitvereinen in Baden-Württemberg tummeln sich
etwa 40.000 Jugendliche, insgesamt über 100.000 Pferdesportler. Außerhalb der
Vereine, also auf Reiterhöfen, ist die Zahl der jugendlichen und erwachsenen
Reiter sicherlich eben so hoch. Sie treiben Sport, lernen Verantwortung für ein
ihnen anvertrautes Tier zu übernehmen, üben sich in Kameradschaft und Fairness
und betätigen sich sinnvoll, sie sind "von der Straße". Das Loblied,
dass die Gemeinden ihren Sportvereinen in Bezug auf Sozial- und Jugendarbeit
singen, gilt auch für den Reitverein oder den Reiterhof in der Gemeinde. Hier
wird auch Jugend- und Sozialarbeit geleistet und Sport betrieben. Nicht nur
"Fußball ist unser Leben". Reiten ist erklärter Breitensport. Aber, ein Aufwand oder sogar Luxus ist vielleicht doch
noch auszumachen. Der Verwaltungsaufwand, den die Gemeinde Engen betreiben muss,
um eine sogenannte Bagatellsteuer einzutreiben. Ausnahmeregelungen für
Schulpferde, Therapiepferde, Zuchthengste und Zuchtstuten, Fohlen,
Gnadenbrotpferde, landwirtschaftliche‑ und forstwirtschaftliche
Arbeitspferde, dem Engener Stadtkämmerer müsste es grausen, bei diesem
Gedanken, gehen dazu noch in der Regel 20 Prozent der Einnahmen als
Verwaltungsaufwand verloren. Sogar die Landesregierung hat dieses wohl erkannt und in
der Vergangenheit den Gemeinden empfohlen, dass Angesichts der relativ geringen
Erträge und des häufig hohen Verwaltungsaufwandes bei den örtlichen Verbrauch-
und Aufwandsteuern auf eine weitere Erhebung verzichtet werden sollte. Das gelte
im besonderen Maße für die Einführung neuer Bagatellsteuern. Nun aber merken die vielen Hundehalter im Lande auf. Warum
dann eine Steuer für den "Treuen Begleiter des Menschen", fragen sie?
In diesem Falle sind die Gemeinden nach dem Kommunalabgabegesetz verpflichtet,
eine Hundesteuer zu erheben. Wo bleibt da der Gleichbehandlungsgrundsatz nach
dem Grundgesetz, wird gefragt? Im Urteil eines deutschen Oberverwaltungsgerichts
findet man hinreichende sachliche Gründe für eine differenzierte
Betrachtungsweise: Die Hundesteuer verfolgt unter Anderem den Zweck, die
Hundehaltung und die damit verbundenen Belästigungen und Gefahren für die
Allgemeinheit einzudämmen. Durch die große Zahl der Hunde und die spezifische
Art ihrer Haltung in enger Lebensgemeinschaft mit dem Menschen kommt es zur
Verschmutzung der unmittelbaren menschlichen Lebensbereiche und damit zu
gesundheitlichen Gefahren. Pferde werden in der Regel außerhalb von
Wohnbereichen in Ställen oder auf Weiden gehalten und als Reitpferde entweder
auf Reitplätzen oder auf Wegen abseits von Wohngebieten benutzt. Dadurch
reduzieren sich die gesundheitlichen Gefahren aus der Verschmutzung von Wegen.
Ihnen kann auch wirksam durch Verkehrsbeschränkungen für Reiter begegnet
werden. Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach Artikel 3
Grundgesetz vermochte das Oberverwaltungsgericht nicht erkennen. Den Reiterinnen und Reitern wird von den Reitverbänden in
Baden-Württemberg die Kennzeichnung
der Pferde durch einheitliche, verbandsinterne Pferdekennzeichen empfohlen. Auf
verkehrsbeschränkende Maßnahmen und auf diese Kennzeichnung der Pferde beim
Reiten in der Landschaft sollte die Gemeinde zurückgreifen, wenn nach ihrer
Meinung Handlungsbedarf gegenüber undisziplinierten Reitern besteht. Die
"Kennzeichnung" der Pferde durch die Reitverbände hat für die
Gemeinde sogar ein Vorteil, die Reiterei übernimmt hierbei die
Verwaltungsarbeit und die Verwaltungskosten - freiwillig. Ein Beitrag der
Reitverbände zur Deregulierung und zum Verwaltungsabbau. Die Erfahrungen haben
gezeigt, dass eine Kennzeichnung der Pferde beim Ausritt zu einer "überschaubaren"
Ordnung beim Reitervolk einer Gemeinde führt. Die Pferdesteuer bedroht die gemeinnützigen Reitvereine
in ihrer Existenz, die Kürzungen bei den Sportfördermitteln sind jetzt schon
schmerzhaft genug. Und wie halten es die Gemeinderäte mit der Landesverfassung?
Lautet doch der Artikel 3c: "Der Staat und die Gemeinden fördern das
kulturelle Leben und den Sport unter Wahrung der Autonomie der Träger". Für
die landwirtschaftlichen oder gewerblichen Pferdepensionen und auch für viele
sogenannte "Zuliefer-Landwirte" für Heu, Hafer und Stroh kann eine
Pferdesteuer das betriebliche "Aus" bedeuten. Immerhin, drei Pferde
sichern einen Arbeitsplatz. Kann sich diesen Luxus die Gemeinde Engen in der
heutigen Zeit leisten? PFERDESPORTVERBAND
BADEN-WÜRTTEMBERG E.V. eMail:
Rolf-Berndt@t-online.de
Hier der Bericht im Südkurier vom 09.01.2004
|
|
|
|