Weingarten/Kehl/Sigmaringen/Bad
Schussenried.(stb). Erst Kehl, dann Sigmaringen, jetzt Bad
Schussenried – liebe Pferdefreunde sorgt für mehr Sicherheit für Stall
und Weide. Pferdeschänder sind wieder aktiv im Lande.
Hinweis nimmt jede
Polizei-Dienststelle entgegen.
Kehl: 07851-893330
Die Sorge vor Pferdeschändern steigt
im Lande extrem. Jüngst wurden in Südbaden (um den 10. August 2006) und
im Raum Sigmaringen (um den 22. August 2006) sowie in Bad Schussenried (um
den 25. August 2006) wieder Pferde von Unbekannten schwer verletzt. Auch
im Raum Biberach war vor wenigen Monaten ein Fall von Pferdeschändung
bekannt geworden. Zuletzt bekannt gewordene Fälle stammen aus
Sigmaringen, genauer aus Aach-Linz und Bad Schussenried-Hopferbach.
Täter auch tagsüber aktiv
In Aach-Linz waren zwei Pferde durch
Schnittwunden verletzt worden. Eine tragende Vollblutstute wurde dabei
besonders schwer verletzt. Wie die Polizei mitteilte, waren die Pferde
tagsüber auf getrennten Koppeln untergebracht. Gegen Abend stellte der
Besitzer der Pferde die Verletzungen an seinen Tieren fest. Der Fall
beweist, dass entsprechende Täter durchaus auch bei Tageslicht aktiv
sind. Die zuständige Polizeihundeführerstaffel der Polizeidirektion
Sigmaringen ist unter Tel. 07552-201640 erreichbar.
Fliehende Pferde verursachten Verkehrsunfall
In Bad Schussenried-Hopferbach wurden
laut Polizeibericht bereits am Dienstag, 22. August 2006, zwei Pferde
erheblich verletzt. Die verletzte Stute und ein weiteres Pferd brachen
offenbar wegen der Attacke aus der Weide aus und verursachten kurz darauf
einen Verkehrsunfall. Eingefangen wurden die Pferde viele Stunden später
am Tag darauf. Der Tierarzt nahm an, dass die Wunden der Pferde
absichtlich herbeigeführt worden seien. Auch hier ist die Polizei auf
Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen (Bad Schussenried, Tel:
07583-942020). Unklar sei es, so die Polizei, ob es einen Zusammenhang der
Tat in Bad Schussenried und einem Fall von Pferdeschändung in
Winterstettenstadt Anfang Juli gibt. Damals war dort eine Stute wegen
einer Attacke gestorben.
Zusammenhänge möglich?
Die örtliche Nähe zwischen
Sigmaringen und Bad Schussenried legt die Möglichkeit nahe, dass hier der
gleiche Täter zu Gange war. Man weiß ja aus zurückliegenden Fällen in
ganz Deutschland, dass solche Tierquäler durchaus mobil sind. Deshalb
sind Beobachtungen der Pferdebesitzer und Anwohner gegenüber fremden
Autos auch besonders wichtig. Es ist auch nicht auszuschließen, dass Täter,
nach langer „Ruhephase“ wieder aktiv werden. So ist Bad Schussenried
schon einmal Ort von Pferdeschändungen gewesen. Der Täter wurde damals
von einem Pferdebesitzer gestellt, bedrohte diesen und konnte entkommen.
Die Polizei hatte daraufhin eine intensive Suche gestartet. Auch in Bad
Waldsee gab es im Dezember 2002 Übergriffe auf Pferde.
Pferde werden manchmal mehrfach gequält
Im südbadischen Kehl ermittelt die
Polizei schon seit Wochen. Dort wurde ein Pferd gleich dreimal schwer
misshandelt. Wie die Polizei den dortigen Fall beschreibt, hat der Täter
die Stute zunächst in den Stall gesperrt und ihr dann im Genitalbereich
und an der Hinterhand heftige Wunden zugefügt. Seit Juni 2006 sind im Großraum
Kehl fünf Pferde mit Schnittverletzungen gefunden worden (Polizei Kehl:
07851-893330). Von einem Fall im Grenzgebiet zwischen den Kreisen
Ravensburg und Sigmaringen ist bekannt, dass vor einiger Zeit ebenfalls
eine Stute mehrfach von einem Pferdeschänder heimgesucht und verletzt
wurde.
Verband ruft immer wieder zur Vorsicht auf
Der Pferdesportverband Baden-Württemberg
verfolgt seit Jahren mit großer Sorge derartige Vorgänge und rüttelt
seinerseits die Pferdebesitzer auf, noch besser auf ihre Tiere
aufzupassen. Dennoch bleibt die Gefahr sehr groß, wie die aktuellen Fälle
zeigen. Einzelne Täter scheinen sogar das Tageslicht nicht mehr zu
scheuen. Darin liegt aber auch eine Chance, einmal einen Täter zu
beobachten, gar dingfest zu machen.
Überreaktion betroffener Pferdebesitzer vermeiden
Betroffene Pferdebesitzer dürfen in
ihrer Reaktion nicht über das Ziel hinausschießen. Der
Pferdesportverband Baden-Württemberg warnt entschieden vor
„Selbstjustiz“, deren Ursache im Zorn auf die Pferdeschänder liegt.
Aber jede überzogene Reaktion birgt gleichzeitig eine Strafverfolgung
durch die Polizei in sich. Deshalb gilt: Beobachtungen und Beschreibungen
von Vorgängen, Personen und fremder Autos sind gebotene Mittel, der
Polizei zum Erfolg zu verhelfen. Selbst das unter bestimmten Umständen
erlaubte Festhalten von verdächtigen Personen kann für den
Pferdebesitzer eine große Gefahr darstellen. Pferdeschänder haben ja oft
Gegenstände bei sich, die als Waffe dienen können und freiwillig wird
sich ein Täter nicht festhalten lassen, was sich auch an einem früheren
Fall in Bad Schussenried klar belegen lässt. In jedem Fall erfordert das
Festhalten einer verdächtigen Person umgehend die Alarmierung der
Polizei. Alles andere kann für den Pferdebesitzer selbst unliebsame
Folgen haben. Die Polizei des Landes ist, das hat sich in den zurückliegenden
Jahren immer wieder gezeigt, schnell aktiv und nimmt Fälle von Pferdeschändungen
sehr ernst. In der Sorgfalt der Pferdefreunde und genauen Beobachtung in
Zusammenarbeit mit der Polizei liegen die Chancen, solcher Leute habhaft
zu werden, die sich an den Tieren vergehen.
Auf gute Beobachtungen kommt es an
Der Pferdesportverband bittet deshalb
immer wieder Spaziergänger, Nachbarn von Pferdehöfen, Jäger und
Landwirte um deren Mithilfe. Auffälligkeiten sollten umgehend der Polizei
gemeldet werden.
Welche Pferde sind besonders gefährdet?
Stuten, vor allem wenn sie nachts draußen
bleiben, sind einem leichten Zugriff ausgesetzt.
Sind die Tiere – was die Regel ist
– zutraulich und menschenbezogen, sind sie potentielle Opfer. Pferde,
die selten kontrolliert werden und Pferde, an die besonders leicht heran
zu kommen ist, sind extrem gefährdet. Hinzu kommen abseits gelegene
Weiden und Offenställe, unverschlossene oder unbewachte Stallanlagen und
verkehrsgünstig gelegene Stallungen und Weiden mit guten Versteck- und
Fluchtmöglichkeiten.
Was ist zu tun, wenn man ein
verletztes Pferd auf der Weide oder im Stall antrifft?
Zunächst muss man versuchen die
Ursache der Wunden zu klären: Könnten Weideverletzungen durch kaputte Zäune
und Pfähle entstanden sein? Blut- oder Haarspuren lassen sich dann erklären.
Sollte nach sorgfältiger Suche keine Ursache innerhalb der Anlage oder
Weide festgestellt werden können, besteht die Möglichkeit eines
„Fremdeinwirkens“. Dann muss neben dem Tierarzt umgehend die Polizei
gerufen werden! Bis zum Eintreffen des Tierarztes oder auch durch diesen
selbst sollte die unversorgte Wunde genau fotografiert werden, was
heutzutage bei der verbreiteten Digitalfotografie kein Problem mehr
darstellt. Die nähere Umgebung sollte nach möglichen Tatwaffen abgesucht
werden. Findet man solche Gegenstände, darf man sie nicht vom Ort
entfernen oder berühren. Vielmehr dienen sie der Polizei als wertvolle
Spuren!
Vorbeugende Maßnahmen sind wichtig
Es wird empfohlen, Pferde nachts in
den Stall zu bringen. Die Sicherungsmaßnahmen sollten kontrolliert und
verbessert werden an Stall und Koppel. Auch Ställe lassen sich mit
einfachen Mitteln verschließen, ohne dass der Frischluftaustausch
gehindert wird. Gittertüren helfen hier. Weiden oder Laufställe sollten
nach fremden Anfütterungsstellen untersucht werden, Löcher im Zaun,
kaputte Fenster oder leicht zu öffnende Türen sollten repariert bzw. geändert
werden. Regelmäßige Kontrollen der gesamten Anlage und Weiden zu
unterschiedlichen Zeiten schaffen Sicherheit, weil viele Täter ihre Opfer
erst ausspähen, bevor sie zuschlagen.
Nachbarn, andere Pferdehalter, Jäger,
Landwirte, Förster sollten angesprochen und um erhöhte Aufmerksamkeit
gebeten werden.
Fremde auf der Anlage
Besucher auf dem Hof, an der Weide
sind nicht grundsätzlich unter Generalverdacht zu stellen. Jedoch:
Vorsicht ist angebracht. Fremde auf Hof, Weide und Reitanlage sollten
grundsätzlich angesprochen werden. Angestellte oder Mitarbeiter, auch
Einsteller sollten vom Betreiber verbindlich beauftragt werden, Fremde
immer anzusprechen. Nach dem Namen und dem Woher zu fragen ist sehr wohl
erlaubt und hilfreich. Solche Details lassen sich gut notieren, auch auf
die Gefahr hin, dass die Angaben falsch sind. Es sollte stutzig machen,
wenn sich der angebliche Tierfreund intensiv nach den Tieren erkundigt,
sich die Stallungen und Sattelkammer zeigen lassen will. Es könnte sich
um das Ausspähen des Objektes handeln. Ziel solcher „Erkunder“ könnte
es auch sein, Diebstähle von Tieren und Ausrüstung vorzubereiten.
Deshalb sind Zurückhaltung und Aufmerksamkeit sowie Beobachtungsgabe
wichtig. Autos und Personen sollten genau beschrieben werden können. Oft
helfen Fotos.
Wer sind die Pferdeschänder?
Antwort versucht Alexandra
Schedel-Stupperich zu geben (Buchtitel: So Schütze ich mein Pferd –
siehe Info am Ende des Beitrages). Oft seien Täter introvertierte,
kontaktarme Menschen mit schlechter sozialer Anbindung; Menschen mit gestörter
Persönlichkeit, einige weisen minimale Hirnschäden auf; sadistisch
veranlagte Personen; Personen mit zerstörersicher, krimineller Energie.
Oft sind Täter in einem niedrigen sozialen Umfeld angesiedelt, verfügen
jedoch häufig über Erfahrung mit Pferden. Auch „böse Nachbarn“,
Neider ,Versicherungsbetrüger und Jugendbanden gehören zum Täterkreis,
schreibt die Autorin. Motive der Täter seien Neid oder Hass auf
Pferdebesitzer, genereller Hass auf Pferde. Manchmal spiele Hoffnung auf
finanzielle Vorteile eine Rolle oder gar der Wunsch, andere bewusst in
ihren Gefühlen zu verletzen oder einzuschüchtern. Auch Eifersucht könne
ein Motiv sein ebenso wie Geltungssucht, die über die
Medienberichterstattung befriedigt wird.
Vorsicht vor Medienrummel
Die Medien sind ein wichtiges
Kontrollorgan in unserer Gesellschaft. Sie können einen guten Beitrag
leisten bei der Vorbeugung, Verhinderung oder Verfolgung von Verbrechen an
Pferden und anderen Tieren. Jedoch: Sensationslust ist bei manchen
Medienvertretern auch ein Motiv, am Hof eines geschädigten
Pferdebesitzers aufzutauchen. Schlechte Beispiele gibt es in der Tat.
Der Umgang mit den Medien kann für
Betroffene zu einem Problem werden. Aufgewühlt von der Tat lassen sich
manche Betroffene zu Äußerungen hinreißen, die sie bei nüchterner
Betrachtung so nicht machen würden. Solche Aussagen werden gerne auch
provoziert und flimmern dann ungebremst über manche Fernsehkanäle. Es
ist deshalb betroffenen Pferdebesitzern zu raten, mit „spontanen“
Kommentaren sorgsam umzugehen, vor allem wenn sie emotional noch sehr
aufgewühlt sind. Auch hier gilt es, Sensationslust von seriöser
Berichterstattung zu unterscheiden. Der örtliche, dem Betroffenen oft
bekannte Redakteur „seiner“ Tageszeitung, spielt dabei eher eine
helfende Rolle, weil dessen Beitrag der Warnung, dem Schutz anderer Tiere
und den Ermittlungen der Polizei dienen kann.
Technik hilft Pferde schützen
Technik hilft Pferde schützen. Doch
Vorsicht! Viele technische Finessen kosten Geld, eigenen sich aber nicht
grundsätzlich zur Überwachung von Reitanlagen und Ställen. Alarmanlagen
sind nicht immer nur hilfreich, sie sind oft auch lästig, weil sich die
Menschen ständig daran erinnern müssen, sie zu aktivieren oder
auszuschalten. Die Aufmerksamkeit erlahmt rasch. Deshalb sollte man sich
nur fachmännischen Rat holen, den gibt es auch bei den Fachleuten der
Polizei und dazu noch kostenlos.
Ein gutes Buch bietet Grundlagen-Information
Ersten Rat und Information bietet zum
Beispiel das Buch: So schütze ich mein Pferd. Die Autoren sind Fachleute
auf dem Gebiet. Diplombiologin Alexandra Schedel-Stupperich von der
Georg-August-Universität Göttingen forscht und erläutert Kriminalitätsphänomene
an Haustieren. Sie beschreibt zunächst Grundsätzliches über Opfer, Täter
und betroffene Besitzer, gibt Verhaltensregeln und Rat.
Hans Glindemann ist nicht nur Pferdezüchter
sondern auch Kriminalpolizist am Landeskriminalamt Hamburg. Er ist
Fachmann für technische und verhaltensorientierte Vorbeugung. Er berät
in Fragen von Sicherheitstechnik auch aus eigener Erfahrung.
Das Pferd ist eine Sache und doch keine Sache –
rechtlich gesehen
Manchmal wird ein Delikt an einem
Pferd oder anderen Tieren als „Sachbeschädigung“ eingestuft. Doch ein
strafrechtliches Nebengesetz, Paragraph 17 des Tierschutzgesetzes, trifft
hier stärker zu und müsste zur Anwendung kommen. Darauf sollten
betroffene Pferdebesitzer achten. Das raten die oben zitierten
Buchautoren. Tiere werden rechtlich nicht mehr mit Sachen gleichgesetzt.
Paragraf 1 des Tierschutzgesetzes sieht nämlich den Zweck des Gesetzes
darin, „aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf
dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen“. Strafrechtlich wird
Pferdeschändung von zwei Gesetzen berührt: Paragraf 303 Strafgesetzbuch
lautet: „Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.“ Dieses Gesetz, das Tiere noch als Sachen definiert, wird
jedoch durch Paragraf 17 Tierschutzgesetz überlagert, in dem es heißt:
„Mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird
... bestraft, wer 1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder
Leiden zufügt.“
Tierquälerei ist zudem - im Gegensatz
zur Sachbeschädigung - ein Offizialdelikt gemäß Paragraf 304
Strafgesetzbuch. Das bedeutet, dass der Sachverhalt der Polizei bzw.
Staatsanwaltschaft vorgelegt werden muss. Sachbeschädigung hingegen wird
nur auf Antrag des Betroffenen verfolgt. Um diese Gedanken abzurunden sei
darauf hingewiesen, dass es sich im Falle von verletzten Pferden auch um
eine Ordnungswidrigkeit handeln kann, wenn die Attribute „Rohheit“
oder sich wiederholend“ nicht gegeben sind. Der Sachverhalt wird als
Ordnungswidrigkeit nach dem Tierschutzgesetz geahndet und kann mit einer
hohen Geldbuße (ca 25.000 €) belegt werden. In der Praxis, so sagen die
genannten Autoren, werde jedoch bei Pferdeschändungen meist Paragraf 17
Tierschutzgesetz angewandt.
Info:
So schütze ich mein Pferd
Müller-Rüschlikon-Verlag, ISBN3-275-01324-6,
136 Seiten, Reichhaltig informativ bebildert,
16 €
Autoren: Alexandra
Schedel-Stupperich,
Martin Stellberger