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LPO 2008: Änderungen im Fahrsport:

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LPO 2008: Änderungen im Fahrsport:

Warendorf (fn-press). Mit der vollständigen Überarbeitung der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) 2008 ergeben sich auch für den Fahrsport Änderungen im Regelwerk. Ein-, Zwei- und Vierspänner bei den Ponys wie bei den Pferden fahren ab dem 1. Januar 2008 nach folgenden Neuerungen:

Allgemeiner Teil
Die Prüfungsklassen E bis S bleiben auch in der neuen LPO erhalten, allerdings fallen wie in den anderen Pferdesportdisziplinen die Kategorien A/B/C im Sinne einer klareren Struktur des Regelwerks weg. Fahrwettbewerbe bis einschließlich der Klasse E können demnächst ohne Fahrerlizenz und Pferderegistrierung gemäß der neuen Wettbewerbsordung (WBO) im Rahmen
breitensportlicher Veranstaltungen ausgeschrieben werden.

Ponys sind im Fahren zukünftig in Prüfungen für Pferde nicht mehr zugelassen. Diese Regelung betrifft auch die Ponys, die nicht ausdrücklich als Ponys registriert sind. Entscheidendes Kriterium ist die Größe. Der Grund dieser Änderung ist, eine größere Chancengleichheit im Wettbewerb zu gewährleisten, denn Ponys haben gegenüber Pferden in den Geländehindernissen
wie auch im Kegelparcours Vorteile.

Ausrüstungsvorschriften
Die Spurbreiten der Kutschen bleiben gegenüber der LPO 2004 unverändert. Bereits seit Anfang 2007 ist das Verbot einer aktivierten Lenkverzögerung beziehungsweise Drehkranzbremse aufgehoben, so dass die LPO in dieser Hinsicht dem Regelwerk der Internationalen Reiterlichen Vereinigung (FEI) entspricht.

Disziplinbestimmungen Fahren
Eine redaktionelle Änderung ergibt sich bezüglich der Zuordnung der Eignungsprüfung für Fahrpferde. Diese ist in der LPO 2008 nicht mehr unter Basisprüfungen, sondern unter Aufbauprüfungen zu finden.

Abgeschafft werden ab dem kommenden Jahr die Altersrahmenbestimmungen für Fahrer, so dass es hier eine einheitliche Altersregelung gibt. Grund der Abschaffung ist, dass die Fahrer ein Fahrabzeichen der Klasse IV (kleines Fahrabzeichen) nachweisen müssen, um in der Klasse E gemäß LPO an den Start gehen zu können. „Wer in der Lage ist, eine Fahrabzeichenprüfung erfolgreich
zu absolvieren, ist auch in der Lage, am Turniergeschehen teilzunehmen. Mit dem Erwerb eines Leistungsabzeichens hat der Fahrer seine Turniertauglichkeit für die unteren Klassen unter Beweis gestellt“, so Friedrich Otto-Erley, Leiter der Abteilung Turniersport bei der Deutschen
Reiterlichen Vereinigung (FN). „Außerdem soll damit ein Beitrag zum Projekt ‚Jungs ans Pferd’ und zu den neuen Initiativen im Jugendfahrsport geleistet werden“, ergänzt er weiter.

In der Dressur gibt es lediglich redaktionelle Angleichungen an das FEI-Regelwerk. Inhaltlich bleiben auch die Regeln für das Hindernisfahren erhalten, allerdings ist es ab dem kommenden Jahr ab der Klasse E möglich, kombiniertes Hindernisfahren mit Geländehindernissen sowie Kegelfahren mit Siegerrunde auszuschreiben. Bisher waren diese Varianten im Hindernisfahren
erst ab der Klasse M erlaubt. Wie in der Dressur werden die Regeln beim Hindernisfahren an das geltende Regelwerk der FEI angepasst, so dass zum Beispiel ein Ballabwurf im Kegelfahren mit drei an Stelle von fünf Strafpunkten bewertet wird. Bei Hallenturnieren ist es mit dem Inkrafttreten
der LPO 2008 möglich, dass Hindernisse im Kegelfahren aus einem Element (Kegel und Flagge) bestehen. Auch Gelände- und Streckenfahren bleiben inhaltlich unverändert und werden redaktionell dem FEI-Regelwerk angeglichen. dp

Quelle: FN

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