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Lebensmittelhygiene bei Vereinsfesten und Ferienlagern

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Lebensmittelhygiene bei Vereinsfesten und Ferienlagern

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung

Zum 13.12.2014 löste die neue EU-Lebensmittel-Informationsverordnung die vorherige Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung ab. Seitdem gilt auch für Vereine: Nicht vorverpackte Lebensmittel müssen verbindlich mit den häufigsten Allergenen gekennzeichnet werden. Es gibt allerdings einige Regelungen, die die Arbeit von Ehrenamtlichen erleichtern.

Informationen zur Lebensmittel-Informationsverordnung Stand: 01.12.2014

Weitere Informationen beim WLSB verfügbar.

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