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Kooperation Kindergarten und Verein

von Geschäftsstelle (Kommentare: 0)

Um Kinder im Vorschulalter zu lebenslangem  Bewegen und Sporttreiben hinzuführen, unterstützt der WLSB mit dem Sonderprojekt "Kooperation Kindergarten & Sportverein" die Zusammenarbeit von Sportvereinen und Kindergärten.

Gefördert werden Maßnahmen, die von Sportverein und Kindergarten gemeinsam durchgeführt werden. Der Förderung liegt eine Ausschreibung zu Grunde, in welcher die Zuschusskriterien festgeschrieben sind.

Ziel ist es, die Kinder in ihrer motorischen, kognitiven und sozial-emotionalen Entwicklung und in ihrer Persönlichkeit zu fördern. Zudem soll Sport als freudvoll und sinnstiftend  empfunden werden. Dies gilt auch für Kinder, die bisher wenig Affinität zu Sport und Bewegung hatten.

Sportvereine erreichen dabei potentielle Mitglieder zu einem sehr frühen Zeitpunkt und können sich darüber hinaus bei Eltern und Kindertageseinrichtungen als Qualitätsanbieter präsentieren. Die Kindergärten wiederum können ihr Angebot interessanter gestalten und sind somit attraktiver für Eltern.

Die  Zunahme von motorischen Defiziten bei Kleinkindern  ist eine Herausforderung, der sich sowohl Sportvereine als auch Kindertageseinrichtungen stellen müssen. Kreative Lösungen sowie die sinnvolle Nutzung von Ressourcen und die Kooperation von Organisationen sind gefragt. Daher fördert der WLSB, aus den Sportfördermitteln des Landes, neben Kooperationen zwischen Schulen und Vereinen auch die Zusammenarbeit von Kindergärten und Vereinen.

 

Hinweise zur Online-Beantragung

Die Zuschussbeantragung von Kooperationsmaßnahmen für das Kindergartenjahr 2017/18 erfolgt über das Internetportal www.meinwlsb.de.

  • Bitte beachten Sie, dass die Antragsstellung nur im Zeitfenster vom 15. April bis 1. Juni eines Jahres erfolgen kann.
  • Der Antrag ist online auszufüllen und als Anfrage (Antrag) an die WLSB-Geschäftsstelle zu senden.
  • Nachdem Online-Versand muss der Antrag ausgedruckt werden. Dieser ist dann von den Kooperationspartnern zu unterschreiben und muss bis spätestens 1. Juni 2017 bei der WLSB-Geschäftsstelle im Original eingereicht werden.
  • Bitte beachten Sie, dass Anträge ausschließlich online beantragt werden können. Anders eingehende Anträge werden nicht bearbeitet.
  • Vor den Sommerferien werden alle Antragssteller über die Bewilligung bzw. Ablehnung ihrer Maßnahme schriftlich informiert.

Hier: Ausschreibungsunterlagen und Anleitung des WLSB

 

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