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Kutschenführerschein kommt

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Einführung zum 1. Juni 2017 beschlossen

Warendorf (fn-press). Der Beirat Sport der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e. V. (FN) hat bei seiner Dezembersitzung die Einführung eines Kutschenführerscheins zum 1. Juni 2017 beschlossen. Jeder, der sich mit einer Kutsche im Straßenverkehr bewegt, soll demnach zukünftig über einen Kutschenführerschein A Privatperson seine Qualifikation nachweisen. Für gewerbliche Fuhrhalter gibt es einen Kutschenführerschein B Gewerbe. Warum ein solcher Nachweis nun gefordert wird und was das genau bedeutet, darüber hat FN-press mit Thomas Ungruhe, Leiter der FN-Abteilung Breitensport, Vereine und Betriebe, gesprochen.

FN-press: Herr Ungruhe, die FN führt zum Juni 2017 einen Kutschenführerschein ein. Warum?

Thomas Ungruhe: Kutschfahrer sind mit ihren Pferdegespannen häufig auch im Straßenverkehr unterwegs. Leider gibt es aber immer noch Fahrer, die über keinerlei Qualifikation verfügen. Mit Blick auf ihre eigene Sicherheit und zur Unfallprophylaxe führen wir den Kutschenführerschein ein. Er soll die verantwortlichen Personen auf dem Kutschbock dazu befähigen, ein Pferdegespann auf öffentlichen Wegen und Straßen zu führen. Hierzu wird das entsprechende Wissen rund um das sichere Fahren in Straßenverkehr und Gelände sowie um den pferdegerechten Umgang vermittelt.

FN-press: An wen richtet sich der Kutschenführerschein?

Ungruhe: Der Kutschenführerschein richtet sich an jeden, der sich mit einem Pferdegespann auf öffentlichen Straßen und Wegen bewegt und damit zum Verkehrsteilnehmer wird. Hierbei unterscheiden wir zwischen Privatpersonen und gewerblichen Fahrern. Für Privatpersonen gibt es den Kutschenführerschein A, für gewerbliche Fahrer den Kutschenführerschein B. Als gewerblicher Fahrer gilt jeder, der mit seiner Kutsche Personen oder Lasten gegen ein Entgelt bewegt. Entsprechend werden beim Kutschenführerschein B auch Themen wie Personenbeförderung, Ladungssicherheit oder das Fahren mit schwerem Zug geschult.

FN-press: Jetzt gibt es Fahrer, die bereits ein FN-Fahrabzeichen haben oder die eines ablegen möchten, um an Turnieren teilnehmen zu können. Benötigen diese Fahrer zusätzlich einen Kutschenführerschein?

Ungruhe: Personen, die bereits ein FN-Fahrabzeichen 5 oder höher abgelegt haben, können sich den Kutschenführerschein A Privatperson auf Antrag per Formblatt und Nachweis der bestandenen Prüfung ausstellen lassen. Für Fahrer mit turniersportlichen Ambitionen besteht weiterhin die Möglichkeit, an Stelle des Kutschenführerscheins das Fahrabzeichen 5 abzulegen. Dieses wird zukünftig um ein Sicherheitsmodul erweitert, sodass jeder, der das Fahrabzeichen ablegt, automatisch auch den Kutschenführerschein erwirbt.

FN-press: Bis zur Einführung des Kutschenführerscheins bleibt noch ein knappes halbes Jahr. Was geschieht nun bis Juni 2017?

Ungruhe: Wir haben bereits gut vorgearbeitet und sind jetzt natürlich intensiv damit beschäftigt, die entsprechenden Lehrgangsstrukturen zu schaffen, damit auch ab dem 1. Juni 2017 entsprechende Lehrgänge angeboten werden. Beispielsweise müssen unsere Lehrgangsleiter und Prüfer entsprechend geschult und Lehrmaterialien für die Teilnehmer erstellt werden.

Weitere Informationen, häufig gestellte Fragen und Antworten rund um den Kutschenführerschein gibt es unter www.pferd-aktuell.de/kutschenfuehrerschein.

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