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Nicht vergessen: Zuschüsse für Jugendarbeit abrechnen!

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Nicht vergessen: Zuschüsse für Jugendarbeit abrechnen!

Für Zuschüsse aus dem Landesjugendplan 2016 sind die Abrechnungsformulare fristgerecht - innerhalb von sechs Wochen nach Durchführung der Maßnahme - einzureichen.

Wer noch Zuschüsse für seine Freizeiten, Zeltlager, Lehrgänge, Seminare u.a. erhalten möchte, muss für diese den Verwendungsnachweis fristgemäß der Württembergischen Sportjugend (WSJ) im Original zusenden. Welche Formulare für die jeweilige Maßnahme einzureichen und welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, erfahren Sie hier.

Quelle: WLSB

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