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Auch die 7. Siebte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 2. Mai 2020 bringt keine Erleichterungen für den Sport

von Frank Reutter (Kommentare: 0)

Entgegen aller Hoffnungen wird es auch mit der Siebten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 2. Mai 2020 nicht mögich, den Reit- und Trainingsbetrieb in unseren Vereinen wieder aufzunehmen.

Eine besonders harte Zeit für unsere Vereine mit Schulpferden, obwohl die Hygiene- und Abstandsvorschriften gerade im Pferdesport relativ einfach einzuhalten wären.

In der nächsten "Lockerungsrunde" soll jetzt angeblich auch der Sport dabei sein.

Hier der konsolidierte Verordnungstext.
§4 (1) 5. ist die für uns maßgebliche Passage, die leider unverändert geblieben ist.

Hier: Schreiben des WPSV an das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg vom 22.04.2020, das bis heute unbeantwortet geblieben ist. Anlage zum Schreiben.

 

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