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Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“

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Bereits im Juli installierte der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) eine Arbeitsgruppe im Hinblick auf die Energiekrise. Vor einer erneuten Schließung der Sportstätten und Schwimmbäder, analog zur Corona Pandemie, wurde gewarnt. Für den Bund stellt dies keine Option dar. Vielmehr sollen Sportstätten eher saniert, als geschlossen werden. „ Sportstätten sind ein wichtiger Ort der Begegnung, des Austausch und schlicht der Gesundheitsförderung“ so Bundesbauministerin Geywitz in ihrer Erklärung..

 

Stattgefunden hat auch ein Austausch mit den Sportstättenreferent*innen der Landessportbünde zum Thema „Energiekrise“. Basierend auf diesen Gesprächen wurde ein gemeinsamer Maßnahmenkatalog zu Energieeinsparpotentialen im Sport erarbeitet, welcher auf der Homepage des DOSB im Bereich Energiekrise im Sport veröffentlicht wurde. Hier finden sich seither alle wesentlichen Informationen zu dieser Thematik, die Positionierung des deutschen Sports sowie Empfehlungen zur Energiereduktion und FAQs.

 

Da die Gefahr besteht, dass die Energiekrise für viele Vereine zum existenzbedrohenden Problem wird, hat sich der DOSB in einem Schreiben auch an die Bundesminister Robert Habeck und Christian Lindner gewandt und die Themen „Entlastungspakete für den Sport“ sowie „Potentiale des Sports für ein klimaneutrales Deutschland (bis 2045) durch die Dekarbonisierung von Sportstätten“ platziert. 

 

Die energetische Sanierung von Schwimmbädern und Sportstätten steht inzwischen auf der Agenda des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Ende Juli hat das BMWSB einen Projektaufruf für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gestartet. Bis zum Jahr 2027 stehen insgesamt 476 Millionen Euro aus dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds zur Verfügung. Der Schwerpunkt des Programms liegt auf der energetischen Sanierung der förderfähigen Maßnahmen, wobei Sportstätten und insbesondere Schwimmbäder im Fokus stehen. Sportvereine sind i.Ü. über ihre Kommunen antragsberechtigt. Die Einreichung der Interessensbekundung zur Förderung durch das Bundesprogramm startet am 15. August 2022 und endet bereits am 30. September 2022.

 

Quelle: DOSB/FN/K/E

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