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Neue Corona VO "Sportstätten" ab 6.6.2020

von extern (Kommentare: 0)

Anbei die neue Corona VO "Sportstätten", diese tritt am 06. Juni in Kraft. Im § 4  werden (neu) die gastronomischen Angebote und der Betrieb weiterer Einrichtungen geregelt.

Unter Beachtung der Corona VO "Gaststätten" wäre auch der Betrieb von Reitercasinos und Reitestübchen dann wieder möglich.

https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/Notverkuendung+Verordnung+des+KM+und+SM+ueber+Sportstaetten

 

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