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Coronamaßnahmen ab 2.11.2020: Pferdesport bleibt mit Einschränkungen möglich

von Frank Reutter (Kommentare: 0)

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Verschärfung der Regelungen der Corona-Verordnung ab dem 2. November und zur Maskenpflicht.

"Weitläufige Anlagen wie Golfplätze, Reitanlagen oder auch Tennisplatzanlagen dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden. Voraussetzung für die Nutzung der Toiletten, Umkleiden und Duschen ist, dass sie nicht geteilt werden und Personen, die nicht gemeinsam sportlich aktiv sind, sich nicht begegnen."

Reitkurse sind gestattet zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts.

Die ganze Veröffentlichung der Landesregierung finden Sie hier unter:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/?pk_medium=social&pk_campaign=201101_facebook&pk_source=facebook&pk_keyword=6aenderungsvo

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